
Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg ist eine in über 600 jähriger Tradition gewachsene Institution. Sie ist entstanden als Vertretung der Bevölkerung gegenüber dem Landesfürsten und als dessen Partner bei der Wahrnehmung seiner Herrschaft. Ähnlich anderen Landschaften in Niedersachsen, gliederte sie sich in drei Kurien („Landstände”). Die erste Kurie bildete der Klerus (Grund besitzende Klöster und Stifte),die zweite die Ritterschaft (Besitzer der Lehnsgüter) und die dritte die Städte. Dabei stellte der Besitz von Grund und Boden die entscheidende Voraussetzung dar, um die Bevölkerung repräsentieren zu können.
Die Landschaft war für die Erhebung von Steuern und Abgaben zuständig und vertrat die Bevölkerung bei der Bereinigung von Missständen als Advokat gegenüber der fürstlichen Herrschaft. Die Beschlüsse („Landtagsabschiede”)
wurden unter freiem Himmel auf „Landtagen” gefasst. Urkundlich bekannte Tagungsorte waren hauptsächlich Uelzen, Lüneburg, Celle, Hösseringen, Scharnebeck, Lüne, Bardowick, Hankensbüttel, Ribbesbüttel und Winsen.
Im 19. Jahrhundert erfolgte die vollständige Auflösung der ersten Kurie. An Stelle des Klerus trat nun der Adel und die Ritterschaft als erste Kurie. Die Städte rückten in die zweite Kurie auf und in der dritten Kurie versammelten sich erstmals nicht ritterschaftliche Grundbesitzer.
In dieser veränderten Form blieb die Landschaft auch nach der Anbindung des Königreichs Hannover an Preußen bestehen. Mit der Eingliederung in das Preußische Herrschaftssystem hatte die Landschaft ihr Recht auf Partizipation an politischen Entscheidungen verloren. Ihr verblieben als einzige Aufgabe die Traditionspflege und die Förderung von Kultur und Sozialwesen.
Heute ist die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt. Sie steht im Gebiet des früheren Königreiches Hannover als eine der „überkommenen, heimatgebundenen
Einrichtungen” Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersächsischen Landesverfassung (Art. 72). Sie erfüllt die Aufgaben, Kultur und Traditionen im Bereich des vormaligen Fürstentums Lüneburg zu bewahren und zu fördern, um „dem Allgemeinwohl zu dienen durch mannigfaltige gezielte Fördermaßnahmen”.
Die Landschaft ist u. a. auch zur Erfüllung dieser Aufgaben Mitglied des 1990 als Verein gegründeten Lüneburgischen Landschaftsverbandes e.V. geworden.
Neben der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg existieren in Niedersachsen heute noch fünf weitere historische Landschaften als Körperschaften mit ständischer Verfassung fort. Dazu gehören die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft, die Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim, die Landschaft der vormaligen Herzogtümer Bremen und Verden, die Hoya-Diepholzsche Landschaft sowie die Landschaft des vormaligen Fürstentums Osnabrück. Dagegen ist die Ostfriesische Landschaft, die ebenfalls ständische Wurzeln besitzt, die erste Landschaft modernen Typs in Niedersachsen. Im Jahr 1949 hat sie eine mit Änderungen bis heute gültige "Verfassung" bekommen und ist - juristisch gesehen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.