
Egal, ob Sie eine Förderung aus unseren Eigen- oder Regionalmitteln beantragen: Die folgenden Hinweise gelten in jedem Fall.
Wie wird der Antrag gestellt, was gehört dazu?
Die Antragsstellung erfolgt
Die Unterlagen sollten immer folgende Informationen beinhalten:
• Projektanschreiben
(einseitiges Anschreiben mit Angabe des Projekttitels; kurze Zusammenfassung des Projektinhaltes; Höhe der gewünschten Unterstützung; ggf. Angabe ob, wann und in welcher Höhe schon einmal eine Förderung durch uns erfolgte)
• Bezeichnung, kurze Beschreibung und Begründung des Projekts
(Was ist die Konzeptidee? Worin liegt die spezifische Qualität des Projektes? An welche Zielgruppen ist gedacht? Welche Künstler sind daran beteiligt?)
• Termin und Dauer
• Selbstdarstellung des Projektträgers, sofern nicht bereits bekannt
(wann und durch wen Gründung der Einrichtung, Veranstaltungsschwerpunkte, durchschnittliche Besucherzahlen, Besucherprofil, Anzahl festangestellter und ehrenamtlicher Mitarbeiter, Bedeutung für die Region, Vernetzung vor Ort und in der Region, etc.)
• Ausgaben- und Einnahmeplanung mit Angabe der beantragten Fördersumme
(Geben Sie auch an, wo Sie ebenfalls Förderanträge gestellt haben und für welche Zuschüsse bereits Zusagen vorliegen.)
• ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit
Wenn wir Ihnen eine Förderung zugesagt haben:
Manchmal bleiben bei anderen Stellen beantragte Förderungen aus, und dann müssen Projekte oftmals in einem kleineren Maßstab gefahren werden als geplant oder aufgegeben werden. Informieren Sie uns, wenn es zu Projektänderungen kommt.
Was gehört auch zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?
Weisen Sie auf unsere Förderung hin, wenn Sie Plakate, Programmhefte, Jahresberichte, Kataloge oder andere Begleitmaterialien erstellen. Öffentlichkeit und Politik sollen erkennen, dass ohne das Wirken von Förderinstitutionen die Kultur sehr viel schlechter dastünde und dass z.B. eine spendenfreundliche Rechtslage wichtig ist.
Ungeliebt, aber ohne geht es nicht:
der Verwendungsnachweis!
Es ist ein einfacher Verwendungsnachweis zu führen. Er besteht aus einer Auflistung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, einem Sachbericht und dem Formular „Verwendungsnachweis”.
Apropos: Ein zügig eingereichter Verwendungsnachweis vermittelt nicht nur den Eindruck einer guten Organisation, sondern ebenso, dass Ihnen auch nach Gelderhalt an einer reibungslosen Zusammenarbeit mit uns liegt. Aus dem selben Grund lohnt es nicht, Überschüsse in der Abrechnung nicht anzugeben. Weisen Sie von sich aus auf Überschüsse hin und bieten Sie eine (Teil-) Rückzahlung der Förderung an.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an Olaf Martin, Geschäftsführer des Landschaftsverbandes Südniedersachsen, dessen Zusammenstellung allgemeiner Hinweise für Förderanträge sich hier teilweise wiederfindet.
Antragsfristen 2010
31. Oktober:
Dieser Termin (aktuell 31.10.2009) gilt für sämtliche Projektanträge auf Förderung aus Eigen- und Regionalmitteln, die im Folgejahr realisiert werden sollen. (Über die Vergabe der Regionalmittel wird jeweils im Februar, über die der Eigenmittel im März/April des Folgejahres entschieden.)
31. März:
Dieser Termin gilt für Projektanträge auf Förderung aus Regionalmitteln, die jeweils für die 2. Jahreshälfte geplant sind. (Über die Vergabe wird jeweils im Mai/Juni des Antragsjahres entschieden.)
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens zu den genannten Terminen in der Geschäftsstelle des Lüneburgischen Landschaftsverbandes vorliegen müssen. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt oder - sofern möglich - auf den nachfolgenden Termin verschoben.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn!
Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in der Mitgliederversammlung oder in der Vorstandssitzung schon über Ihren Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor Aufträge vergeben und erste Ausgaben getätigt wurden.