
Mit unseren Eigenmitteln werden Projekte aller Kultursparten, Vorhaben aus den Bereichen Denkmal- und Heimatpflege, aber auch wissenschaftliche Bestrebungen zur Erforschung regionalgeschichtlicher Themen unterstützt.
Ihren Antrag schicken Sie bitte in zweifacher Ausfertigung direkt an uns und reichen ihn zeitgleich in einfacher Ausfertigung beim jeweils zuständigen Verbandsmitglied ein.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag in jedem Fall bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres in der Geschäftsstelle des Lüneburgischen Landschaftsverbandes vorliegen muss.
Die Verbandsmitglieder nehmen eine Vorprüfung der Anträge vor; über die Mittelvergabe selbst wird alljährlich im März/April des Folgejahres in der Mitgliederversammlung entschieden.
Eine Begrenzung der Förderquote gibt es für Zuwendungen aus verbandseigenen Mitteln nicht. Dennoch wird eine Vollfinanzierung nur in Ausnahmefällen gewährt; ein gewisses Maß an Eigen- bzw. zusätzlicher Fremdfinanzierung wird vorausgesetzt. Unterhalb einer Antragssumme von 1.000 Euro werden keine Zuwendungen bewilligt, ebenso wenig wie für Einzelpersonen, Künstlerstipendien, Jubiläumsfeiern und Projekte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung.
Vorzugsweise werden Projekte gefördert, die:
ein hohes Maß an Qualität und Attraktivität besitzen,
über ein hohes Maß an Innovation verfügen,
eine große regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben,
zum Ausbau einer regionalen, nachhaltigen Infrastruktur der Kulturlandschaft beitragen,