Kulturförderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Für die überregionale Kulturförderung hat das Land Niedersachsen eine besondere Verantwortung. Daher entscheidet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur über Projektanträge von überregionaler Bedeutung, über Anträge auf Förderung aus EU-Mitteln und über die Mittelvergabe zur kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland. Auch institutionelle und vertragliche Förderungen wickelt das Land selbst ab.

Projektanträgen ab einer Fördersumme von 10.000 Euro wird zunächst einmal grundsätzlich überregionale Bedeutung zugesprochen. Entsprechende Anträge sind unter Beachtung der Antragsfristen an uns zu richten. Wir leiten diese dann mit einer Stellungnahme versehen an das Ministerium zur dortigen Entscheidung und Bearbeitung weiter.

» » » Detaillierte Informationen über die jeweiligen Antragsfristen und Förderrichtlinien für Projekte über 10.000 Euro finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums.

 

Informationen (Auszug)

Kultur-Förderprogramme des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)

 

Formulare (nur MWK)

Allgemeines Antragsformular

Antragsformular für niedersächsische Kunstvereine und vergleichbare Einrichtungen