Regionalmittel

Die Übertragung der Landesmittel auf die Landschaften und Landschaftsverbände erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, der sich zu je 50 % nach der Einwohnerzahl und der Fläche bemisst. In 2009 sind dem Lüneburgischen Landschaftsverband 455.000 Euro für die regionale Kulturförderung übertragen worden.

Anträge bis zu 9.999,99 Euro werden von uns eigenverantwortlich gemäß der mit dem Land Niedersachsen abgeschlossenen Zielvereinbarung bearbeitet und entschieden. Anträge, deren Volumen darüber hinaus geht, leiten wir an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weiter.

Ihren Antrag schicken Sie bitte in zweifacher Ausfertigung direkt an uns und reichen ihn zeitgleich in einfacher Ausfertigung beim jeweils zuständigen Verbandsmitglied ein.

Die Vergabe unterliegt nicht dem öffentlichen Zuwendungsrecht und kann in den Details von uns selbst gestaltet werden.

Um auch in sprachlicher Hinsicht eine Abgrenzung zu den Mitteln des Landes für eine überregionale Kulturförderung zu erleichtern, werden die übertragenen Landesmittel bei uns als Regionalmittel bezeichnet.

 

Voraussetzungen für die Antragstellung:

Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegen stehen.

 
Förderfähig können sein:

Förderfähig sind projektbezogene Sachkosten. Ebenfalls förderfähig sind direkte projektbezogene Personalkosten (z. B. für die Projektleitung auf der Basis eines Werkvertrages).

Nicht förderfähig sind allgemeine Betriebskosten sowie Personalkosten von festangestelltem Personal. Ausgeschlossen ist zudem eine individuelle Künstlerförderung für Bildende KünstlerInnen, MusikerInen und SchriftstellerInnen.

 
Gegenstand der Förderung sind Projekte aus den Bereichen:

Aus den Regionalmitteln können Projekte/ Maßnahmen aus folgenden Bereichen nicht (!) gefördert werden:

Für diese Vorhaben ist eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln zu beantragen.

Förderentscheidungen 2010 - Regionalmittel

Förderentscheidungen vom 24.06.10 - Download

Förderentscheidungen vom 15.02.10 - Download

Übersicht Förderentscheidungen 2010 - Download

Entscheidungsgremium

Über die Vergabe der Regionalmittel entscheidet allein der Vorstand.

Jeder Projektantrag wird zuvor dem zuständigen Verbandsmitglied zur Stellungnahme vorgelegt. 

Darüber hinaus werden für alle Anträge Stellungnahmen der niedersächsischen Landeskulturverbände eingeholt.

Aus diesem Grund bitten wir, alle Anträge auf Förderung aus Regionalmitteln in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Zielvereinbarung

Mit dem Ziel, die „Kulturförderung im ländlichen Raum” stärker zu akzentuieren, wurde die Kulturförderung in Niedersachsen durch die Landesregierung neu geordnet. Die Landschaften und Landschaftsverbände zeichnen sich nicht nur durch räumliche Nähe sowie hohe Kommunikations- und Informationsdichte zu den Kulturakteuren vor Ort aus, sondern auch durch ein Weniger an Verwaltung.

Am 25. Januar 2005 unterzeichneten die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Landschaften und Landschaftsverbände, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, der Regionalverband Harz sowie die Region Hannover gemeinsam mit dem niedersächsischen Kultur- und Wissenschaftsminister Lutz Stratmann entsprechende Zielvereinbarungen. Sie geben den einheitlichen Rahmen für die Organisation der regionalen Landeskulturförderung vor. Diese ersten Zielvereinbarungen galten bis zum 31. Dezember 2009.

Am Freitag 18. Dezember 2009 wurden dann die neuen Zielvereinbarungen zwischen dem Land Niedersachsen und den regionalen Trägern der Kulturförderung unterzeichnet. Hierzu trafen im Ministerium für Wissenschaft und Kultur wiederum die Vertreter der Verbände mit Minister Lutz Stratmann zusammen.

Die bisherigen Regelungen des abgelaufenen Förderzeitraums 2005-09 wurden weitgehend beibehalten. Im Detail gab es aber einige Veränderungen, die auf den Seiten der ALLvin nachgelesen werden können.

Den genauen Wortlaut der aktuellen Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Lüneburgischen Landschaftsverband können Sie sich hier als PDF herunterladen.