Hinweise zur Antragstellung

Egal, ob Sie eine Förderung aus unseren Eigen- oder Regionalmitteln beantragen: Die folgenden Hinweise gelten in jedem Fall.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Der Projektträger muss seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben und das Projekt muss hier durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.

 
Wie wird der Antrag gestellt? Was gehört dazu?

Die Antragsstellung erfolgt formlos und per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail),

  • in einfacher Ausfertigung jeweils an unsere Geschäftsstelle und an das zuständige Verbandsmitglied. Wir bitten, in der Kopie des Antrags bzw. im entsprechenden Anschreiben für das Verbandsmitglied zu vermerken, dass der Antrag im Original beim Lüneburgischen Landschaftsverband eingereicht wurde.


Die Unterlagen sollten immer folgende Informationen beinhalten:

  • Projektanschreiben
    einseitiges Anschreiben mit Angabe des Projekttitels; 
    kurze Zusammenfassung des Projektinhaltes; 
    Höhe der gewünschten Unterstützung;
    ggf. Angabe ob, wann und in welcher Höhe schon einmal eine Förderung durch uns erfolgte

  • Projektbeginn und Projektende
    z. B. Probenbeginn, Premierentermin, Projektphasen
  • Projekttitel
  • Zielgruppe
    z. B. generationsübergreifend, Familien, Senioren, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen
  • Projektbeschreibung
    Was ist die Konzeptidee?
    Welches Ziel wird mit dem Projekt verfolgt? 
    Wer hat die Projektleitung?
    Wirken professionelle KünstlerInnen mit? 
    Gibt es besondere Vermittlungsansätze, z. B. für Kinder und Jugendliche? 
    Gibt es einen Bezug zur Region?
    Ist das Projekt der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich? 
    Wie wird das Projekt beworben?
    Sind ehrenamtliche Kräfte am Projekt beteiligt?
    Gibt es Kooperationen mit regionalen Kultureinrichtungen oder Verbindungen zum Kulturtourismus?
  • Selbstdarstellung des Projektträgers, sofern nicht bereits bekannt
    Gründungsdatum, Veranstaltungsschwerpunkte, durchschnittliche Besucherzahlen, Anzahl festangestellter und ehrenamtlicher Mitarbeiter, Bedeutung für die Region, Vernetzung vor Ort und in der Region, bei Erstantrag Nachweis der Gemeinnützigkeit etc.
  • Ausgaben- und Einnahmeplanung mit Angabe der beantragten Fördersumme
    Sind die Einnahmen und Ausgaben transparent aufgelistet?
    Ist der Kosten- und Finanzierungsplan auch ausgeglichen?
    Wurde versucht, auch andernorts Fördermittel einzuwerben?
    Sind Einnahmen aus Eintrittsgeldern - sofern möglich - berücksichtigt worden?
    Wie hoch sind die Eintrittspreise?

Ergänzende Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan:

  • Ehrenamtlich geführte Vereine können eine Verwaltungskostenpauschale beantragen. Diese Pauschale kann für Büro-Sachkosten (z.B. Porto, Telefon, Papier, Toner u.ä.), aber auch für Aufwandsentschädigungen eingesetzt werden. Die genaue Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Es ist allerdings nicht möglich, in der Abrechnung gleichzeitig eine Verwaltungskostenpauschale und zusätzlich einzeln abgerechnete Büro-Sachkosten geltend zu machen. Für Einzelprojekte gilt, dass eine Pauschale in Höhe von 6 % der Gesamtkosten anerkannt wird, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro. Für Jahresprogramme werden maximal 1.000 Euro anerkannt.
  • Unbare Leistungen dürfen nicht zur Gegenfinanzierung herangezogen werden. Manchmal bleiben bei anderen Stellen beantragte Förderungen aus, und dann müssen Projekte oftmals in einem kleineren Maßstab als geplant umgesetzt oder sogar ganz aufgegeben werden. Informieren Sie uns zeitnah, wenn es zu Projektänderungen kommt.

Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn

Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in der Mitgliederversammlung oder in der Vorstandssitzung schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass damit aber keine Förderzusage unsererseits verbunden ist. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegenstehen.

Eigen- und Regionalmittel

Neben diesen allgemeinen Förderrichtlinien gelten für beide Fördertöpfe darüber hinaus gesonderte Vorgaben. Bitte lesen Sie deshalb zusätzlich auch die Hinweise zu unseren Eigenmitteln und den Regionalmitteln.

Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet

Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.