Hinweise zur Antragstellung
Egal, ob Sie eine Förderung aus unseren Eigen- oder Regionalmitteln beantragen: Die folgenden Hinweise gelten in jedem Fall.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Der Projektträger muss seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben und das Projekt muss hier durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.
Wie wird der Antrag gestellt? Was gehört dazu?
Die Antragsstellung erfolgt formlos und per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail),
- in einfacher Ausfertigung jeweils an unsere Geschäftsstelle und an das zuständige Verbandsmitglied. Wir bitten, in der Kopie des Antrags bzw. im entsprechenden Anschreiben für das Verbandsmitglied zu vermerken, dass der Antrag im Original beim Lüneburgischen Landschaftsverband eingereicht wurde.
Die Unterlagen sollten immer folgende Informationen beinhalten:
Projektanschreiben
einseitiges Anschreiben mit Angabe des Projekttitels;
kurze Zusammenfassung des Projektinhaltes;
Höhe der gewünschten Unterstützung;
ggf. Angabe ob, wann und in welcher Höhe schon einmal eine Förderung durch uns erfolgte
- Projektbeginn und Projektende
z. B. Probenbeginn, Premierentermin, Projektphasen
- Projekttitel
- Zielgruppe
z. B. generationsübergreifend, Familien, Senioren, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen
- Projektbeschreibung
Was ist die Konzeptidee?
Welches Ziel wird mit dem Projekt verfolgt?
Wer hat die Projektleitung?
Wirken professionelle KünstlerInnen mit?
Gibt es besondere Vermittlungsansätze, z. B. für Kinder und Jugendliche?
Gibt es einen Bezug zur Region?
Ist das Projekt der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich?
Wie wird das Projekt beworben?
Sind ehrenamtliche Kräfte am Projekt beteiligt?
Gibt es Kooperationen mit regionalen Kultureinrichtungen oder Verbindungen zum Kulturtourismus?
- Selbstdarstellung des Projektträgers, sofern nicht bereits bekannt
Gründungsdatum, Veranstaltungsschwerpunkte, durchschnittliche Besucherzahlen, Anzahl festangestellter und ehrenamtlicher Mitarbeiter, Bedeutung für die Region, Vernetzung vor Ort und in der Region, bei Erstantrag Nachweis der Gemeinnützigkeit etc.
- Ausgaben- und Einnahmeplanung mit Angabe der beantragten Fördersumme
Sind die Einnahmen und Ausgaben transparent aufgelistet?
Ist der Kosten- und Finanzierungsplan auch ausgeglichen?
Wurde versucht, auch andernorts Fördermittel einzuwerben?
Sind Einnahmen aus Eintrittsgeldern - sofern möglich - berücksichtigt worden?
Wie hoch sind die Eintrittspreise?
Ergänzende Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan:
- Ehrenamtlich geführte Vereine können eine Verwaltungskostenpauschale beantragen. Diese Pauschale kann für Büro-Sachkosten (z.B. Porto, Telefon, Papier, Toner u.ä.), aber auch für Aufwandsentschädigungen eingesetzt werden. Die genaue Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Es ist allerdings nicht möglich, in der Abrechnung gleichzeitig eine Verwaltungskostenpauschale und zusätzlich einzeln abgerechnete Büro-Sachkosten geltend zu machen. Für Einzelprojekte gilt, dass eine Pauschale in Höhe von 6 % der Gesamtkosten anerkannt wird, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro. Für Jahresprogramme werden maximal 1.000 Euro anerkannt.
- Unbare Leistungen dürfen nicht zur Gegenfinanzierung herangezogen werden. Manchmal bleiben bei anderen Stellen beantragte Förderungen aus, und dann müssen Projekte oftmals in einem kleineren Maßstab als geplant umgesetzt oder sogar ganz aufgegeben werden. Informieren Sie uns zeitnah, wenn es zu Projektänderungen kommt.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in der Mitgliederversammlung oder in der Vorstandssitzung schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass damit aber keine Förderzusage unsererseits verbunden ist. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegenstehen.
Eigen- und Regionalmittel
Neben diesen allgemeinen Förderrichtlinien gelten für beide Fördertöpfe darüber hinaus gesonderte Vorgaben. Bitte lesen Sie deshalb zusätzlich auch die Hinweise zu unseren Eigenmitteln und den Regionalmitteln.
Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet
Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.
Antragsfristen
30. Oktober
Dieser Termin (aktuell 30.10.2023) gilt für sämtliche Projektanträge auf Förderung aus Eigen- und Regionalmitteln, die im Folgejahr realisiert werden sollen. Erfasst werden auch Projektvorhaben, deren Umsetzung für die zweite Jahreshälfte geplant ist. Über die Vergabe der Regionalmittel wird jeweils im Februar/März, über die der Eigenmittel im März/April des Folgejahres entschieden.
31. März
Dieser Termin (aktuell 31.03.2024) gilt für Projektanträge auf Förderung aus Regionalmitteln, die jeweils für die 2. Jahreshälfte geplant sind. Über die Vergabe wird jeweils im Mai/Juni des Antragsjahres entschieden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens zu den genannten Terminen in unserer Geschäftsstelle vorliegen müssen. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt oder - sofern möglich - auf den nachfolgenden Termin verschoben.
Datenschutz
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutz-Hinweise für Antragsteller, die Sie hier herunterladen können.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir gemäß der DSGVO Ihre schriftliche Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag angegebenen Daten zur Durchführung des Antrags- und Förderverfahrens. Wir bitten Sie daher, uns diese mit der Antragstellung zu erteilen.
Was wir nicht fördern:
- Personalkosten von Festangestellten
- Honorare und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder (1. und 2. Vorsitzende/r, Kassenwart/in bzw. Schatzmeister/in)
- allgemeine institutionelle Kosten (z.B. Kontoführungsgebühren, Büromieten, Fahrt- und Bewirtungskosten für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen)
- Restaurantrechnungen
- Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter oder kommerzielle Einrichtungen
- Preise, Stipendien, Jubiläumsfeiern
- individuelle Künstlerförderung für Bildende Künstlerinnen, Musikerinnen und SchriftsstellerInnen
- bereits abgelehnte Anträge
Informationsveranstaltung zur Antragstellung beim Landkreis Celle am 15.09.2016

Wir beraten Sie gern!
Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag und/oder wissen nicht, ob Ihr neues Projekt zu unseren Förderrichtlinien passt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie telefonisch oder - nach vorheriger Anmeldung - in der Geschäftsstelle und auch gern vor Ort.