Digitalisierungsprogramm
Die Antragsfrist ist bereits verstrichen.
Das Land Niedersachsen hat für 2022 ein Programm zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen ausgeschrieben. Für die inhaltliche und formale Umsetzung des Programms sind die niedersächischen Landschaften und Landschaftsverbände verantwortlich.
Das Digitialisierungsprogramm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen, öffentlich zugänglichen Kulturangebot, die über maximal drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die Antragsteller müssen eine eindeutig kulturelle Ausrichtung aufweisen (z.B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren). Nicht antragsberechtigt sind kirchliche und kommunale Einrichtungen.
Gefördert werden u.a.:
- die Anschaffung von Hard- und Software sowie der einmalige Erwerb von Nutzungslizenzen
- die Anschaffung von digitaler Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zum Aufbau einer digitalen Infrastruktur und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Nicht förderfähig sind:
- die Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages
- Honorar- und Personalkosten
Der Förderbetrag kann zwischen 4.500 und 25.000 Euro liegen, die Förderquote bis zu 90 % der geplanten Gesamtkosten umfassen.
Antragstellung
Die Mittel werden über die jeweils zuständigen Landschaften und Landschaftsverbände vergeben. Für Kultureinrichtungen aus dem Tätigkeitsgebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes gilt folgende Antragsfrist:
31. Oktober 2022.
Bis zu dieser Frist ist der vollständige Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß den Förderkriterien vorzulegen. Der Antrag ist per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Lüneburgischen Landschaftsverbandes (Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen) zu richten. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein, d.h. es dürfen noch keine Ausgaben getätigt, keine kostenpflichtigen Aufträge erteilt und keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen eingegangen worden sein. Mit dem Förderantrag können Sie jedoch zugleich den vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Bitte beachten Sie, dass damit aber keine Förderzusage unsererseits verbunden ist. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die bereits vor der Förderentscheidung für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegenstehen.
Die Richtlinien für das Digitalisierungsprogramm können Sie hier herunterladen.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Einen Kooperationsvertrag im Entwurf finden Sie hier.
Erläuterungen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
Wir bitten, im Zusammenhang mit der Antragstellung die Datenschutzhinweise zu lesen und zu beachten.