Kulturförderung aus Eigenmitteln
Mit unseren Eigenmitteln werden Projekte aller Kultursparten, Vorhaben aus den Bereichen Denkmal- und Heimatpflege, aber auch wissenschaftliche Bestrebungen zur Erforschung regionalgeschichtlicher Themen unterstützt.
Aus den verbandseigenen Mitteln können zudem bauliche und inwertsetzende Maßnahmen, Brauchtumsfeste sowie Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zum Verbandsgebiet und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen, gefördert werden.
Antragsteller sollten sein:
- gemeinnützige Vereine
- Stiftungen und gGmbH's
- Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft
- Kommunen und Kirchengemeinden
Vorzugsweise werden Projekte gefördert, die:
- ein hohes Maß an Qualität und Attraktivität besitzen
- eine große regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben
- nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen
- die regionale Identität stärken
- das kulturelle Erbe bewahren
mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren
Wie hoch darf die Zuwendung sein?
Eine Begrenzung der Förderquote gibt es für Zuwendungen aus verbandseigenen Mitteln nicht. Dennoch wird eine Vollfinanzierung nur in Ausnahmefällen gewährt; ein gewisses Maß an Eigen- bzw. zusätzlicher Fremdfinanzierung wird vorausgesetzt.
Wie hoch sollte die Zuwendung mindestens sein?
Im Regelfall sollte die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 1.000 Euro betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung ab 500 Euro möglich.
Besonderheiten des Antragsverfahren
Die Verbandsmitglieder nehmen eine Vorprüfung der Anträge vor; über die Mittelvergabe selbst wird alljährlich im März/April des Folgejahres in der Mitgliederversammlung entschieden.
Kulturförderung aus Eigenmittel
Woher kommen die Eigenmittel?
Seit seinem Bestehen fördert der Lüneburgische Landschaftsverband Maßnahmen Dritter in seinem Tätigkeitsgebiet. Ermöglicht wird dies zum einen durch eine großzügige Spende, die die Landschaftliche Brandkasse regelmäßig für die satzungsgemäße Förderung von Kunst und Kultur in der Region zur Verfügung stellt. Darüber hinaus speist sich der Fördertopf auch aus den Beiträgen unserer 10 kommunalen Mitglieder.