Kulturförderung aus Eigenmitteln

Mit unseren Eigenmitteln werden Projekte aller Kultursparten, Vorhaben aus den Bereichen Denkmal- und Heimatpflege, aber auch wissenschaftliche Bestrebungen zur Erforschung regionalgeschichtlicher Themen unterstützt.

Aus den verbandseigenen Mitteln können zudem bauliche und inwertsetzende Maßnahmen, Brauchtumsfeste sowie  Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zum Verbandsgebiet und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen, gefördert werden.

Antragsteller sollten sein:

  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen und gGmbH's
  • Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft
  • Kommunen und Kirchengemeinden

Vorzugsweise werden Projekte gefördert, die:

  • ein hohes Maß an Qualität und Attraktivität besitzen
  • eine große regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben
  • nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen
  • die regionale Identität stärken
  • das kulturelle Erbe bewahren
  • mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren


Wie hoch darf die Zuwendung sein?

Eine Begrenzung der Förderquote gibt es für Zuwendungen aus verbandseigenen Mitteln nicht. Dennoch wird eine Vollfinanzierung nur in Ausnahmefällen gewährt; ein gewisses Maß an Eigen- bzw. zusätzlicher Fremdfinanzierung wird vorausgesetzt.

 

Wie hoch sollte die Zuwendung mindestens sein?

Im Regelfall sollte die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 1.000 Euro betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung ab 500 Euro möglich.


Besonderheiten des Antragsverfahren

Die Verbandsmitglieder nehmen eine Vorprüfung der Anträge vor; über die Mittelvergabe selbst wird alljährlich im März/April des Folgejahres in der Mitgliederversammlung entschieden.