Sonderprogramm zur Förderung energetischer Maßnahmen
Mit dem Sonderprogramm sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung gefördert werden. Es richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die ehrenamtlich arbeiten, über max. drei hauptamtliche Vollzeitstellen verfügen oder - im Falle freier Theater und Amateurtheater - pro Kalenderjahr nicht mehr als fünf eigene Produktionen inszenieren. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen oder GbRs). Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z.B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren). Nicht antragsberechtigt sind kirchliche und kommunale Einrichtungen. Damit gelten für das Sonderprogramm die gleichen Richtlinien wie für das Investitionsprogramm.
Unter energetischen Maßnahmen oder Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken.
Darunter fallen z.B.
- Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau einer Photovoltaik-Anlage
- Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs z.B. Veranstaltungstechnik, stromsparende Scheinwerfer oder Museumsbeleuchtung.
Der Förderbetrag kann zwischen 1.000 und 25.000 Euro liegen, die Förderquote bis zu 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Antragstellung
Für Kultureinrichtungen aus dem Tätigkeitsgebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes gilt für Maßnahmen, die im nächsten Jahr beginnen, folgende Antragsfrist:
31. Oktober 2023.
Bis zu dieser Frist ist der vollständige Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß den Förderkriterien vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail) und ist in einfacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle des Lüneburgischen Landschaftsverbandes (Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen) zu richten. Eine Kopie des Antrags an das zuständige Mitglied des Lüneburgischen Landschaftsverbandes muss nicht versandt werden. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein, d.h. es dürfen noch keine Ausgaben getätigt, keine kostenpflichtigen Aufträge erteilt und keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen eingegangen worden sein. Mit der Eingangsbestätigung des Förderantrags erhalten Sie zugleich die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Bitte beachten Sie, dass damit aber keine Förderzusage unsererseits verbunden ist. Diese Genehmigung bedeutet lediglich, dass Verpflichtungen, die bereits vor der Förderentscheidung für das Projekt eingegangen werden, der Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich nicht entgegenstehen. Ist ein Projekt im Vorjahr abgeschlossen worden, kann es allerdings - auch wenn eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt - nicht mehr rückwirkend gefördert werden.
Das Antragsformular finden Sie hier. (Es handelt sich um eine beschreibbare PDF-Datei.)
Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
Wir bitten, im Zusammenhang mit der Antragstellung die Datenschutzhinweise zu lesen und zu beachten.
Die Ausschreibung des Sonderprogramms basiert auf dem RdErl. des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 10.08.2022 für das Investitionsprogramm, da es sich bei den Sondermitteln um eine zweckgebundene Aufstockung des Investitionsprogramms für energetische Maßnahmen handelt. Es gelten damit die gleichen Richtlinien. Den Runderlass können Sie hier herunterladen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Almuth Kölsch, Referentin für Kulturmanagement und Sonderaufgaben, 0581 827267 oder koelsch[ät]lg-landschaftsverband.de.