Kulturförderung aus Regionalmitteln

Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.

Aus den Regionalmitteln werden im Projektzusammenhang zudem Machbarkeitsstudien, Anschubfinanzierungen, Organisationsentwicklungen und andere Strukturmaßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele von Land und Landschaftsverband unterstützt.

Die Übertragung der Landesmittel auf die Landschaften und Landschaftsverbände erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, der sich zu je 50 % nach der Einwohnerzahl und der Fläche bemisst. In 2019 sind dem Lüneburgischen Landschaftsverband 510.110,78 Euro für die regionale Kulturförderung übertragen worden.

 
Antragsteller sollten sein:

  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen und gGmbH's
  • Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft, die keine institutionelle Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhalten

Die GbR als eine Form der privatrechtlichen Trägerschaft wird nur im Bereich des Freien professionellen Theaters als förderfähig erachtet.

 

Vorzugsweise werden Projekte aus den eingangs genannten Bereichen gefördert, die:

  • ein hohes Maß an Qualität, Attraktivität und einen zeitgemäßen Ansatz besitzen
  • eine Teilhabe möglichst aller Bevölkerungsgruppen an Kunst und Kultur ermöglichen
  • die Integration und Teilhabe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern anderer kultureller Herkunft befördern
  • die kulturelle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben
  • die Angebote kultureller Bildung besonders für Kinder und Jugendliche erweitern
  • mit dem Problem der Überalterung kreativ umgehen und generationsübergreifende Projekte entwickeln
  • nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen und hier den besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen
  • die regionale Identität mit einem zeitgemäßen Ansatz stärken
  • den Kulturtourismus und die Kulturwirtschaft stärken
  • die mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren

Ziel jeglicher Projektförderung ist es, die Region als lebenswerte Region zu stärken.

 

Wie hoch darf die Zuwendung sein?

Der beantrage Förderbetrag darf grundsätzlich 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. Er muss mindestens 1.000 Euro betragen und darf nicht höher als 9.999 Euro sein.

Anträge dieser Größenordnung werden von uns eigenverantwortlich gemäß der mit dem Land Niedersachsen am 27. September 2017 abgeschlossenen Zielvereinbarung bearbeitet und entschieden. Anträge ab 10.000 Euro leiten wir an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weiter.

 

Formale Vorgaben

  • Eine Doppelförderung aus Regional- und Landesmitteln ist nicht möglich.
  • Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Projekte gefördert.
  • Jedes Projekt kann nur einmal gefördert werden.
  • Ist ein Projekt im Vorjahr abgeschlossen worden, kann es - auch wenn eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt - nicht mehr rückwirkend aus den Regionalmitteln gefördert werden.
  • Einzelkonzerte werden maximal mit einer Höhe von bis zu 5.000 Euro gefördert.

 

Besonderheiten

Für alle Anträge werden Stellungnahmen aus regionaler und fachlicher Sicht eingeholt. Über die Vergabe der Regionalmittel entscheidet der Vorstand im Februar/März und im Mai/Juni eines jeden Jahres.

 

Aus den Regionalmitteln können Projekte / Maßnahmen folgender Bereiche nicht gefördert werden:

  • Brauchtumsfeste
  • Druckkosten für Heimatchroniken und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen
  • Bauliche Maßnahmen
  • Inwertsetzende Maßnahmen
  • Maßnahmen der Denkmalpflege

Für diese Vorhaben ist eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln zu beantragen.

 

 

    

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