Kulturförderung aus Eigenmitteln

Mit unseren Eigenmitteln werden Projekte aller Kultursparten, Vorhaben aus den Bereichen Denkmal- und Heimatpflege, aber auch wissenschaftliche Bestrebungen zur Erforschung regionalgeschichtlicher Themen unterstützt.

Aus den verbandseigenen Mitteln können zudem bauliche und inwertsetzende Maßnahmen, Brauchtumsfeste sowie Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zum Verbandsgebiet und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen, gefördert werden.

Vorzugsweise werden Projekte gefördert, die:

  • eine große regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben
  • nachhaltig zum Ausbau der kulturellen Infrastruktur insbesondere in ländlichen Räumen beitragen
  • die regionale Identität stärken
  • das kulturelle Erbe bewahren
  • mit regionalen Kultureinrichtungen kooperieren

Wer ist antragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen und gGmbH's
  • Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft
  • Kommunen und Kirchengemeinden

Gibt es eine Förderquote?

Eine festgelegte Förderquote gibt es ebenso wenig wie eine Begrenzung der Förderhöhe. Dennoch wird eine Vollfinanzierung nur in Ausnahmefällen gewährt; ein gewisses Maß an Eigen- bzw. zusätzlicher Fremdfinanzierung wird vorausgesetzt.

Im Regelfall sollte die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 1.000 Euro betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung ab 500 Euro möglich.


Antragstellung und Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos und per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail),

  • in einfacher Ausfertigung jeweils an unsere Geschäftsstelle und an das zuständige Verbandsmitglied. Wir bitten, in der Kopie des Antrags bzw. im entsprechenden Anschreiben für das Verbandsmitglied zu vermerken, dass der Antrag im Original beim Lüneburgischen Landschaftsverband eingereicht wurde.

Die Verbandsmitglieder nehmen eine Vorprüfung der Anträge vor; über die Mittelvergabe selbst wird alljährlich im März/April des Folgejahres in der Mitgliederversammlung entschieden.

Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn

Oftmals muss aus Sachzwängen mit einem Projekt begonnen werden, ohne dass in der Mitgliederversammlung schon über den Antrag beraten und entschieden werden konnte. Damit Ihr Antrag dennoch berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen und zwar bevor kostenpflichtige Aufträge vergeben, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen und erste Ausgaben getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass dies keinesfalls mit einer Förderzusage gleichzusetzen ist. Bitte beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu einer Rückforderung der kompletten Fördersumme führen kann.