Antragstellung
Voraussetzungen
Der Projektträger sollte seinen Sitz im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes haben. Das Projekt muss in unserem Verbandsgebiet durchgeführt werden. In Einzelfällen können auch Projekte gefördert werden, die hier stattfinden und deren Träger ihren Sitz außerhalb des Verbandsgebietes haben.
Online-Antragssystem oder postalische Antragstellung?
1. Regionalmittel
Projektträger, die eine Förderung aus den übertragenen Mitteln des Landes zur regionalen Kulturförderung beantragen, stellen ihren Antrag online und senden uns per Post lediglich ein unterzeichnetes Antragsexemplar, das das System für sie generiert.
Aktuelle Antragsfristen:
31. Oktober 2023 für Projekte im Folgejahr
31. März 2024 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2024
Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Regionalmittel.
Hier erreichen Sie ab 01.10.2023 das Online-Antragssystem.
2. Investitionsprogramm
Projektträger, die eine Förderung aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen beantragen, nutzen dazu ein Antragsformular, das uns per Post zugesandt wird.
Aktuelle Antragsfristen:
31. Oktober 2023 für Projekte im Folgejahr
31. März 2024 für Projekte in der zweiten Jahreshälfte 2024
Das Formular und Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Investitionsprogramm.
3. Eigenmittel
Projektträger, die eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln beantragen, stellen ihren Antrag formlos per Post (bitte nicht als Fax oder E-Mail).
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2023 für Projekte im Folgejahr
Informationen zu den Fördervorgaben finden Sie unter dem Menüpunkt Eigenmittel.
Weitere Fördermöglichkeiten im Verbandsgebiet
Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren regionalen Förderern und Stiftungen im Kulturbereich im Gebiet des Lüneburgischen Landschaftsverbandes.
Antragsfristen
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Förderung aus den Eigenmitteln und im Investitionsprogramm bis spätestens zu den genannten Terminen in unserer Geschäftsstelle vorliegen müssen. Es werden nur Anträge akzeptiert, die als Poststempel spätestens den Tag der Antragsfrist aufweisen oder spätestens am Tag der Antragsfrist persönlich bei uns abgegeben werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt oder - sofern möglich - auf den nachfolgenden Termin verschoben.
Anträge auf eine Förderung aus den Regionalmitteln müssen bis spätestens zu den genannten Antragsfristen über das Online-Antragssystem eingereicht werden.
Wir beraten Sie gern!
Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag und/oder wissen nicht, ob Ihr neues Projekt zu unseren Förderrichtlinien passt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie telefonisch oder - nach vorheriger Anmeldung - in der Geschäftsstelle und auch gern vor Ort.
Datenschutz
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutz-Hinweise für Antragsteller, die Sie hier herunterladen können.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir gemäß der DSGVO Ihre schriftliche Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag angegebenen Daten zur Durchführung des Antrags- und Förderverfahrens. Wir bitten Sie daher, uns diese mit der Antragstellung zu erteilen.