Kulturförderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen

Für die überregionale Kulturförderung hat das Land Niedersachsen eine besondere Verantwortung. Daher entscheidet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur über Projektanträge von überregionaler Bedeutung, über Anträge auf Förderung aus EU-Mitteln und über die Mittelvergabe zur kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland. Auch institutionelle und vertragliche Förderungen wickelt das Land selbst ab.

Projektanträgen ab einer Fördersumme von 10.000 Euro wird zunächst einmal grundsätzlich überregionale Bedeutung zugesprochen. Detaillierte Informationen über die jeweiligen Antragsfristen und Förderrichtlinien für entsprechende Projekte über 10.000 Euro finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums.

Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur

 

Zu allen Projektanträgen an das Land schreibt die/der jeweils zuständige Landschaft/Landschaftsverband eine Stellungnahme. Wir bitten deshalb darum, uns eine Kopie des Antrags auf postalischem Weg zuzusenden. Vielen Dank!