Kulturförderung aus Regionalmitteln

Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.

Aus den Regionalmitteln werden im Projektzusammenhang zudem Machbarkeitsstudien, Anschubfinanzierungen, Organisationsentwicklungen und andere Strukturmaßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele von Land und Landschaftsverband unterstützt.

Die Übertragung der Landesmittel auf die Landschaften und Landschaftsverbände erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, der sich zu je 50 % nach der Einwohnerzahl und der Fläche bemisst. In 2023 sind dem Lüneburgischen Landschaftsverband 511.400 Euro für die regionale Kulturförderung übertragen worden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • gemeinnützige Vereine
  • Stiftungen und gGmbH's
  • Fördervereine von Einrichtungen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft, die keine institutionelle Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhalten

Die GbR als eine Form der privatrechtlichen Trägerschaft wird nur im Bereich des Freien professionellen Theaters als förderfähig erachtet.

 

Gibt es eine Förderquote?

Der beantrage Förderbetrag darf grundsätzlich 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. Er muss mindestens 1.000 Euro betragen und darf nicht höher als 9.999 Euro sein.

 

Welche formalen Vorgaben gibt es?

  • Eine Doppelförderung aus Regional- und Landesmitteln ist nicht möglich.
  • Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Projekte gefördert.
  • Jedes Projekt kann nur einmal gefördert werden.
  • Ist ein Projekt im Vorjahr abgeschlossen worden, kann es - auch wenn eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt - nicht mehr rückwirkend aus den Regionalmitteln gefördert werden.
  • Einzelkonzerte werden maximal mit einer Höhe von bis zu 5.000 Euro gefördert.

 

Antragstellung und Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Antragssystem. Den Link zum System finden Sie oben in der rechten Spalte auf dieser Seite.

Für alle Anträge werden Stellungnahmen aus regionaler und fachlicher Sicht eingeholt. Über die Vergabe der Regionalmittel entscheidet der Vorstand im März und im Juni eines jeden Jahres.

 

Was wird nicht gefördert?

  • Personalkosten von Festangestellten
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder (1. und 2. Vorsitzende/r, Kassenwart/in bzw. Schatzmeister/in)
  • allgemeine institutionelle Kosten (z.B. Kontoführungsgebühren, Büromieten, Fahrt- und Bewirtungskosten für Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen)
  • Restaurantrechnungen
  • Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter oder kommerzielle Einrichtungen
  • Preise, Stipendien, Jubiläumsfeiern
  • individuelle Künstlerförderung für Bildende Künstler/innen, Musiker/innen und Schriftsteller/innen
  • bereits abgelehnte Anträge

 

Aus den Regionalmitteln können außerdem Projekte / Maßnahmen folgender Bereiche nicht gefördert werden:

  • Brauchtumsfeste
  • Druckkosten für Heimatchroniken und Publikationen, die unabhängig von Veranstaltungen und Ausstellungen erscheinen
  • Bauliche Maßnahmen
  • Inwertsetzende Maßnahmen
  • Maßnahmen der Denkmalpflege

Für diese Vorhaben ist eine Förderung aus unseren verbandseigenen Mitteln zu beantragen.

    

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